Aufgrund der aktuellen Notsituation sieht die Landesregierung eine Erweiterte Notbetreuung in den Osterferien und an Wochenenden vor.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier :
„Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.
Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular“ erfüllen.“
Quelle: Schreiben des HKM vom 28.03.2020, Auszug
Zum entsprechenden Anmeldeformular geht es hier:
HKM-Musterformular Notbetreuung an den Wochenenden und Feiertagen (003)
Sollten Sie nun die Notbetreuung unter obigen Regelungen in Anspruch nehmen wollen oder müssen, wenden Sie sich an uns per E-Mail unter notbetreuung@mls-marburg.de.
Zusätzlich weisen wir auf die „Notrufnummer“ des Staatlichen Schulamtes hin, die bei unerwartetem Betreuungsbedarf angerufen werden kann: 06421-616 568.
Die Erreichbarkeit ist täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr sichergestellt.