Informationen der Schulleiterin zum Wiedereinstieg in den Schulbetrieb

Liebe Eltern,
am 07.05.2020 hat Kultusminister Lorz ein Schreiben zur weiteren Schulöffnung ab dem 18. Mai 2020 an die Schulen geleitet.

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/weitere-schritte-zur-schuloeffnung

Außerdem haben die Schulleitungen am 08.05.2020 schulformbezogene Schreiben zur Unterrichtsgestaltung und weitere Informationen zum Umgang mit Risikogruppen im Präsenzunterricht erhalten:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schulformbezogene-schreiben-vom-07052020/schreiben-fuer-gymnasien

Auf dieser Basis planen wir jetzt die Schulöffnung. Dabei versuchen wir, allen Jahrgangsstufen so viel Unterricht wie möglich zu geben und arbeiten nun an der konzeptionellen Umsetzung des Unterrichts ab dem 18.05.2020. Wir werden Sie informieren, sobald unsere Planung abgeschlossen ist.
Für Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören oder zusammen mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben, gilt nach einem Schreiben des HKM vom 30.04.2020 folgende Festlegung:

Befreiung vom Schulbetrieb (Risikogruppe)

Schülerinnen und Schüler, die bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbesuch weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im Sinne des vorangegangenen Satzes in einem Hausstand leben (siehe Nr. 6 im Hygieneplan für die Schulen in Hessen vom 22.4.2020; Hinweise des Robert-Koch-Instituts:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogrupp…).

Auf Grundlage einer in Kürze erfolgenden befristeten Verordnungsänderung ist eine Freistellung vom Schulbesuch in beiden Fällen bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu beantragen. Dem Antrag beizufügen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, es sei denn diese lässt sich bereits der Schülerakte entnehmen oder die Zugehörigkeit ergibt sich aufgrund des Alters von Angehörigen. Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung tragen entsprechend der geltenden Rechtslage die Antragsteller.

Es obliegt den Eltern, die Entscheidung zu treffen, ob die Schülerin, der Schüler am Präsenzunterricht und den Prüfungsvorbereitungen vor Ort teilnehmen soll. An Schulen für Kranke entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern und in Absprache mit dem Klinikpersonal im Einzelfall über die Beschulung.

Bitte stellen Sie die Anträge bis zum 13.05.2020 direkt an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Wyrola Biedebach
Schulleiterin

 

Zum Herunterladen: Informationen zum Wiedereinstieg an der MLS – 2020-05-10 (pdf)

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.